Neuigkeiten

Der neue Thüringer Radreport ist da!

16. April 2024

Zweimal jährlich berichtet der Thüringer Radreport über ADFC-Aktivitäten und Neuigkeiten rund ums Rad in Thüringen. Jetzt gibt es die aktuelle Ausgabe!

Sperrung des Saaleradweges bei Rothenstein

Die Saalebrücke zwischen Rothenstein und Oelknitz soll von Juni und November 2024 komplett gesperrt werden. Dagegen ruft der ADFC am Samstag, 27.04.2024 um 10 Uhr auf der Festwiese Oelknitz (Am Dorfanger) zu einer Fahrradkundgebung auf.

Radverkehrsplan Jena 2035+ verabschiedet

Am 21.03. wurde der Radverkehrsplan 2035+ (RVP) im Jenaer Stadtrat angenommen. Jetzt geht es aber erst richtig los. Der ADFC Jena – Saaletal wird die Umsetzung dieses Plans begleiten und konsequent einfordern.

Michael Böhringer im Interview mit dem MDR

MDR berichtet über Radverkehrsplan Jena 2035+

Aktive des Radentscheids Jena sprachen mit einem Filmteam des MDR über kritische Verkehrsknotenpunkte für Radler in der Jenaer Innenstadt. Der Bericht ist am 14.04.2024 um 19 Uhr im Thüringen Journal zu sehen.

Kidical Mass

Kidical Mass Jena

Am 04. Mai 2024 veranstaltet der ADFC Jena eine große Familien-Fahrraddemo. Unter dem Motto „Sichere Radwege für Groß und Klein“ startet die Demo an der Stadtkirche um 15:00 Uhr.

Thüringer ADFC-Neuigkeiten im März

20. März 2024

Unser neuer Newsletter ist da und hält wieder eine ganze Menge an Informationen über unsere Arbeit und Veranstaltungen rund ums Rad bereit. Schauen Sie gern mal rein!

Zwischenbilanz Radverkehrskonzept 2.0: ADFC fordert Einhaltung der Ziele

1. März 2024

Mit dem 1. Zwischenbericht zum Thüringer Radverkehrskonzept 2.0 wirft das Thüringer Infrastrukturministerium einen positiven, aber auch kritischen Blick auf den Umsetzungsstand. Der ADFC sieht Defizite v.a. im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur.

(Neu-)Mitgliedertreffen des ADFC in Thüringen

20. Februar 2024

Am 27. Februar 19 Uhr findet das nächste (Neu-)Mitgliedertreffen des ADFC in Thüringen statt. Neumitglieder, aber auch alle anderen, die sich für die ADFC-Arbeit in Thüringen interessieren, sind herzlich dazu eingeladen.

Fahrradtasche mit ADFC Tour Logo

ADFC-TourGuide-Kurs ab 16. April

13. Februar 2024

Tourenleiter*innen und alle, die es werden wollen, aufgepasst: Am 16. April startet wieder ein ADFC-TourGuide-Kurs mit Online-Theorieteil und abschließender Fahrradtour.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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